Rechtsprechung
   BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13594
BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R (https://dejure.org/2010,13594)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R (https://dejure.org/2010,13594)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - B 12 R 21/09 R (https://dejure.org/2010,13594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R

    Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R
    Wie der Senat mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 12 R 6/09 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 9/09 R; jeweils in juris veröffentlicht) bereits entschieden hat, ist bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.

    Der Senat hat diese Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI zunächst auf den Gesetzeszusammenhang gestützt, hier vor allem darauf, dass § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI die soziale Sicherung von Pflegepersonen mit dem Leistungsrecht der Pflegeversicherung und hier insbesondere mit den Leistungen bei häuslicher Pflege verbindet, sowie auf die die Ermittlung der in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen betreffende Regelung des § 166 Abs. 2 SGB VI (vgl Urteil des Senats vom 5.5.2010 - B 12 R 6/09 R - juris RdNr 15 ff).

    Die Berücksichtigung anderer pflegerischer Leistungen als solcher für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen würde diese (Gesamt)Konzeption ignorieren (vgl Urteil vom 5.5.2010, aaO, juris RdNr 22) .

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen außerdem darauf hingewiesen, dass es bei einer Ausweitung der im Rahmen von § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI zu berücksichtigenden Pflegetätigkeiten über Hilfeleistungen für die im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI erfassten Verrichtungen hinaus an klaren, nachvollziehbaren Kriterien für eine Abgrenzung pflegerischer Leistungen von sonstigen Betreuungsleistungen und vor allem auch von auf dem schlichten Zusammenleben mit dem Pflegebedürftigen beruhenden Tätigkeiten fehlte (vgl Urteil vom 5.5.2010, aaO, juris RdNr 23) .

    Entgegen der offensichtlich vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung geht der Senat schließlich davon aus, dass jedenfalls dem Wortlaut des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI eine eindeutige Antwort darauf, ob bei der Feststellung der Mindeststundenzahl der Zeitaufwand für Betreuungsleistungen außerhalb der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen mit zu berücksichtigen ist, nicht zu entnehmen ist (vgl Urteil vom 5.5.2010, aaO, juris RdNr 14) .

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R
    Die Versicherungspflicht der Pflegepersonen in der Rentenversicherung konkretisiert diese Vorschrift (vgl Urteil des Senats vom 23.9.2003 - B 12 P 2/02 R - SozR 4-2600 § 3 Nr. 1 RdNr 6).
  • BSG, 05.05.2010 - B 12 R 9/09 R

    Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann,

    Auszug aus BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R
    Wie der Senat mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 12 R 6/09 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 9/09 R; jeweils in juris veröffentlicht) bereits entschieden hat, ist bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 9/10 R

    Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen

    Wie der Senat mit Urteilen vom 5.5.2010 (BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, B 12 R 9/09 R, juris) und 6.10.2010 (B 12 R 21/09 R, juris) bereits entschieden hat, ist bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.

    Der Senat hat diese Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI zunächst auf den Gesetzeszusammenhang gestützt, vor allem darauf, dass § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI die soziale Sicherung von Pflegepersonen mit dem Leistungsrecht der Pflegeversicherung und hier insbesondere mit den Leistungen bei häuslicher Pflege verbindet, sowie auf die die Ermittlung der in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen betreffende Regelung des § 166 Abs. 2 SGB VI (BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, RdNr 15 ff; ferner Urteil vom 6.10.2010 - B 12 R 21/09 R, juris RdNr 11) .

    Die Berücksichtigung anderer pflegerischer Leistungen als solcher für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen würde diese (Gesamt)Konzeption ignorieren (so BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, RdNr 22; Urteil vom 6.10.2010 - B 12 R 21/09 R, juris RdNr 11) .

    Außerdem würde es bei einer Ausweitung der im Rahmen von § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI zu berücksichtigenden Pflegetätigkeiten über Hilfeleistungen für die im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI erfassten Verrichtungen hinaus an klaren, nachvollziehbaren Kriterien für eine Abgrenzung pflegerischer Leistungen von sonstigen Betreuungsleistungen und vor allem auch von auf dem schlichten Zusammenleben mit dem Pflegebedürftigen beruhenden Tätigkeiten fehlen (so BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, RdNr 23; Urteil vom 6.10.2010 - B 12 R 21/09 R, juris RdNr 11) .

  • LSG Hessen, 26.09.2013 - L 1 KR 72/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen

    Weitergehende bzw. andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI enthalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird, die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind nach gefestigter Rechtsprechung 3 entgegen der Auffassung der Klägerin 3 bei der Ermittlung des Umfangs der Mindestpflegezeit von 14 h nicht mitzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 9/10 R und Urteil vom 6. Oktober 2010 - B 12 R 21/09 R).
  • LSG Hessen, 25.08.2011 - L 8 KR 95/09

    Versicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson in der

    Dies habe mittlerweile auch das Bundessozialgericht in zwei Urteilen vom 5. Mai 2010 (B 12 R 6/09 R und B 12 R 9/09 R) und der Parallelentscheidung vom 6. Oktober 2010 (B 12 R 21/09 R) so entschieden.

    Mittlerweile hat das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen vom 5. Mai 2010 (B 12 R 6/09 R und B 12 9/09 R) und einer Parallelentscheidung vom 6. Oktober 2010 (B 12 R 21/09 R) dieselbe Rechtsauffassung mit weitgehend gleichartiger Begründung vertreten.

  • LSG Hessen, 20.09.2012 - L 8 KR 134/11
    Weitergehende bzw. andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI enthalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird, die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Ermittlung des Umfangs der Mindestwochenpflegezeit nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI nicht mitzurechnen (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2010, B 12 R 9/09 R; vom 06.10.2010, B 12 R 21/09 R; vom 28.09.2011, B 12 R 9/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 R 157/18
    Das BSG hat mit Urteilen vom 5.5.2010 (BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, B 12 R 9/09 R, juris) und 6.10.2010 (B 12 R 21/09 R, juris) sowie vom 28. September 2011 (B 12 R 9/10 R -, SozR 4-2600 § 3 Nr. 6, Rn. 18) entschieden, dass bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 67/10
    § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V ist auch nicht nur eine Übergangsregelung für Altfälle, sondern gilt auch für solche Personen, die erst nach dem 1. April 2007 zu Leistungsempfängern nach dem SGB XII werden (BSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - B 12 R 21/09 R; in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 R 55/11
    Weitergehende bzw. andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI enthalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird, die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Ermittlung des Umfangs der (Mindest-)Pflegezeit nicht mitzurechnen (BSG, Urteile vom 05.05.2010, B 12 R 6/09 R, aaO und B 12 R 9/09 R, Die Beiträge Beilage 2010, 260 ff; Urteil vom 6. Oktober 2010, B 12 R 21/09 R, USK 2010-90).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2020 - L 2 R 316/19
    Das BSG hat mit Urteilen vom 5.5.2010 (BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, B 12 R 9/09 R, juris) und 6.10.2010 (B 12 R 21/09 R, juris) sowie vom 28. September 2011 (B 12 R 9/10 R -, SozR 4-2600 § 3 Nr. 6, Rn. 18) entschieden, dass bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen ist, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI a.F. genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 R 5809/10
    Wie das BSG bereits mit Urteilen vom 5. Mai 2010 (B 12 R 6/09 R und B 12 R 9/09 R, in juris) und 6. Oktober 2010 (B 12 R 21/09 R, in juris) und erneut mit Urteil vom 28. September 2011 (B 12 R 9/10 R, a.a.O.) entschieden hat, ist bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI - dem entspricht § 1 Abs. 5 MB/PPV 1996 - genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 802/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr. 5 (jeweils Rdnrn. 13 ff.); BSG SozR 4-2600 § 3 Nr. 6 (Rdnrn. 18 ff.); BSG, Urteile vom 5. Mai 2010 - B 12 R 9/09 R -, vom 6. Oktober 2010 - B 12 R 21/09 R - und vom 4. Dezember 2014 - B 5 RE 4/14 R - (alle juris)), welcher sich der Senat anschließt, ist bei der Feststellung, ob die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI notwendige Mindeststundenzahl der Pflege erreicht ist, nur der Hilfebedarf zu berücksichtigen, der für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht